1. Die Auftragnehmerin erbringt alle Büro- und Serviceleistungen aus- schließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese ist im Internet
veröffentlicht unter www.mbb-bremer.de und kann jederzeit eingesehen
und ausgedruckt werden. Von diesen Vertragsbedingungen
insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden
nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2. Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung
erfolgt vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang
der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung
des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftrags-
bestätigung.
3. Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten
Leistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein
Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen
in dessen Räumen erbringt.
4. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung
der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird
ihr insbesondere die erforderlichen Unterlagen vollständig und
rechtzeitig zur Verfügung stellen.
5. Wurden Arbeits-/Anwesenheitszeiten vereinbart, können
diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden.
Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt
wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
6. Für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung. Materialaufwand
wird gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu vertretende
Wartezeiten der Auftragnehmerin werden wie Arbeitszeiten vergütet.
Die Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen.
Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens eine Woche nach Rechnungs-datum. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
7. Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht
und hat die Auftragnehmerin dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet,
die Leistungen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen
sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
8. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten(Kardinalspflichten).
9. Die Auftragnehmerin haftet nicht für:
- Schäden die durch Computerviren oder - abstürze hervorgerufen werden;
- Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den
Inhalt dieser Information;
- Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen,
auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat.
- Störungen oder Fehlern in PC-Programmen oder Datenver-arbeitungsanlagen;
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er die Auftragnehmerin ersatzpflichtig machen will, der Auftragnehmerin
unverzüglich zu melden. Die Frist für die Verjährung von
Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers beträgt,
gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr.
10. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmerin alle
relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden
Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes
und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
11. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen
über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmerin
sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben
oder sonst zu verwerten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden,
dass die Auftragnehmerin die für die Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und diese gespeichert werden.
12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein,
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken,
um unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
13. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetzt nichts anderes vorsieht, der Unternehmenssitz. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem MBB-Mobiler-Büroserivce-Bremer und den Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.