Allgemeine Geschäftsbedingungen           

 

 

1. Die Auftragnehmerin erbringt alle Büro- und Serviceleistungen aus- schließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-

dingungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese ist im Internet  

veröffentlicht unter www.mbb-bremer.de und kann jederzeit eingesehen  

und ausgedruckt werden. Von diesen Vertragsbedingungen  

insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden

nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich  

schriftlich zugestimmt.

 

2. Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung  

erfolgt vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang

der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung  

des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftrags-

bestätigung.

 

3. Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten

Leistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein  

Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen  

in dessen Räumen erbringt.

 

4. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung  

der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird  

ihr insbesondere die erforderlichen Unterlagen vollständig und  

rechtzeitig zur Verfügung stellen.

 

5. Wurden Arbeits-/Anwesenheitszeiten vereinbart, können

diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden.  

Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt

wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

 

6. Für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung. Materialaufwand

wird gesondert berechnet. Vom Auftraggeber zu vertretende

Wartezeiten der Auftragnehmerin werden wie Arbeitszeiten vergütet.  

Die Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen.

Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens eine Woche nach Rechnungs-datum. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt,

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

 

7. Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht

und hat die Auftragnehmerin dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet,  

die Leistungen ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen  

sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit.

 

8. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei  

Verletzung vertragswesentlicher Pflichten(Kardinalspflichten).  

   

9. Die Auftragnehmerin haftet nicht für:

 

- Schäden die durch Computerviren oder - abstürze hervorgerufen werden;

 

- Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den

Inhalt dieser Information;

 

- Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen,  

auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat.

 

- Störungen oder Fehlern in PC-Programmen oder Datenver-arbeitungsanlagen;

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er die Auftragnehmerin ersatzpflichtig machen will, der Auftragnehmerin

unverzüglich zu melden. Die Frist für die Verjährung von  

Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers beträgt,

gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr.

 

10. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmerin alle  

relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden  

Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes  

und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

 

11. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen  

über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmerin   

sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten  

vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse  

vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben  

oder sonst zu verwerten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden,  

dass die Auftragnehmerin die für die Geschäftsabwicklung notwendigen  

Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und diese gespeichert werden.

    

12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein,  

wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen  

nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken,  

um unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

 

13. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetzt nichts anderes vorsieht, der Unternehmenssitz. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem MBB-Mobiler-Büroserivce-Bremer und den Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.